Wirbel um den UN-Migrationspakt: Soll der Pakt doch noch verbindlich werden?

20.03.2019

Die politisch korrekte Empörung war groß, als im Dezember eine Reihe von Ländern, etwa Ungarn und die USA, aber auch Österreich und Israel, den sogenannten UN-„Migrationspakt“ nicht unterschrieben. Die Pakt-Befürworter argumentierten stets, daß das umstrittene Abkommen nicht rechtsverbindlich sei. Doch genau das ist jetzt laut der österreichischen FPÖ, die das „Nein“ der Alpenrepublik maßgeblich forcierte, nicht mehr so sicher: die österreichische Außenministerin Kneissl beruft sich auf ein bisher nicht bekanntes Gutachten der EU-Kommission, das „eine andere Meinung als die bisher kommunizierte rechtliche Unverbindlichkeit“ vertrete.

Mit „Verwunderung“ habe sie die Rechtsmeinung des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission gesehen und bereits ein Positionspapier an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn übergeben, heißt es in einer Stellungnahme der Ministerin vom Montagabend. Das EU-Gutachten vom 1. Februar zeige nämlich, daß Teile aus dem Migrationspakt für bindend erklärt werden könnten. Die Ministerin stellt demgegenüber aber klar: „Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind nicht rechtsverbindlich, und man kann nicht Teile daraus für bindend erklären.“

Zuletzt gab es auch in Ungarn, das den Pakt nicht unterzeichnet hat, erneut Aufregung um das UN-Abkommen: Außenminister Szijjarto warf der EU-Kommission vor, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle EU-Staaten verbindlich zu machen. Er berief sich dabei auf „Geheimdokumente“, die dem ungarischen Staatsfernsehen zugespielt worden seien, wonach der Juristische Dienst der EU-Kommission den Mitgliedsstaaten demnächst darlegen werde, daß der Migrationspakt durch bestimmte internationale Verträge für alle EU-Staaten bindend sei – also auch für diejenigen wie Ungarn und Österreich, die nicht unterzeichnet haben.