Bundesverwaltungsgericht: Deutschland ist und bleibt politisch ein politischer Vasall der USA

Samstag, 28 November, 2020 - 18:55

Deutschland ist und bleibt politisch ein politischer Vasall der USA, der praktisch keinerlei Recht hat, selbst über seine Geschicke zu bestimmen. Das ist der Kern eines jetzt ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Dort hatten drei Männer aus dem Jemen versucht, amerikanische Drohnenangriffe von deutschem Boden aus zu stoppen.

Dieser Versuch scheiterte auf ganzer Linie. Das Leipziger Höchstgericht entschied: die USA dürfen Drohnenangriffe auch künftig über ihre Militärbasis in Ramstein steuern. Und die Bundesregierung muß auch keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß die Angriffe im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Die Klage der drei Männer sei unbegründet.

Laut dem Gericht reichen die bisherigen politischen und diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung aus, um die Rechtmäßigkeit der Angriffe sicherzustellen (bei denen regelmäßig ganze Hochzeitsgesellschaften, Zivilisten und andere Kollateraltote zu beklagen sind).

Das Urteil ist ein „politisches“ Urteil, das deutlich macht, daß „Essentials“ der transatlantischen Besatzungs-Partnerschaft nicht zur Verhandlung stehen, auch nicht vor Gerichten. Tatsächlich ist die US-Militärbasis in Ramstein essentiell für die US-amerikanische Präsenz nicht nur in Europa, sondern darüber hinaus im gesamten Nahen Osten und in Afrika. Für die globale Drohnen-Kriegführung der USA ist Ramstein unverzichtbar.

Auch die drei Kläger aus dem Jemen verloren im Jahr 2012 bei einem Drohnenangriff auf ihr Dorf mehrere Angehörige; die Familie hatte am Vorabend eine Hochzeit gefeiert. Auch dieser Angriff wurde über Ramstein gesteuert. Mit Unterstützung des „European Center for Constitutional and Human Rights“ zogen die Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber zunächst vor das Verwaltungsgericht. Sie verlangen, daß die Bundesrepublik Drohnenangriffe, die über Deutschland gesteuert werden, unterbindet. Allerdings ohne Erfolg. Das Leipziger Gericht entschied, daß sich Gerichte nicht in außenpolitische Belange einmischten könnten – ein klares Eingeständnis der deutschen Nicht-Souveränität.

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