Urteil: Kein Pauschalverbot für Pegida-Chef als Versammlungsleiter
Freitag, 2 Dezember, 2016 - 10:00
Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen seines Bündnisses aufzutreten.
Das Verwaltungsgericht Dresden kippte ein entsprechendes fünfjähriges Verbot, das die Stadt nach den Krawallen bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen hatte. Zur Begründung hieß es, der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei von Paragraf 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes nicht gedeckt. Damit wurde einem Eilantrag Bachmanns stattgegeben.
Deutschlandfunk (1.12.2016)
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