Moskau und Washington geben Flugwarnungen heraus: Luftraum über dem Schwarzen Meer wird gesperrt

25.04.2021

Die Eskalation im Tauziehen um die Ostukraine wird von den beteiligten Konfliktparteien offenbar übereinstimmend als ernst eingestuft. Jetzt hat auch Rußland eine Flugverbotszone für zivile Flüge im Gebiet über dem Schwarzen Meer und Teile der Krim ausgerufen und dies in der international üblichen Form Piloten und Fluggesellschaften mitgeteilt.

Demnach wurden am Dienstag insgesamt drei Mitteilungen herausgegeben, sogenannte NOTAMs (Notice(s) to Airmen). Sie sind zunächst bis zum 24. April gültig. Einige Flugrouten im Fluginformationsgebiet Simferopol über dem Schwarzen Meer werden demnach komplett gesperrt. Die Flugzone über der Halbinsel Krim bleibt offen.

Laut den Mitteilungen werden in einigen Gebieten die Flugrouten erst ab einer Höhe von über 11.900 Metern (das ist höher als gewöhnliche Zivilflughöhe) untersagt, während in einigen Zonen Einschränkungen bereits für Flüge über 6.100 Metern eingeführt wurden. In bestimmten Gebieten gilt die Sperrung ab Meereshöhe.

Hintergrund sind militärische Übungen russischer Einheiten im Schwarzmeergebiet. Laut dem Pressedienst der russischen Schwarzmeerflotte werden in den nächsten Tagen im Rahmen einer Kontrollinspektion der Flottenkräfte für die Wintertrainingsperiode Übungen mit mehr als 20 Schiffen und Booten der Schwarzmeerflotte sowie mit drei Staffeln von Angriffsflugzeugen durchgeführt.

Erst dieser Tage hatte Rußland eine ungewöhnlich deutliche Warnung an die Adresse amerikanischer Schiffe im Schwarzen Meer ausgesprochen. Der stellvetretende russische Verteidigungsminister Rjabkow hatte erklärt, die US-Schffe sollten „von der Krim und unserer Schwarzmeerküste weit weg bleiben“. „Das wird für sie besser sein.“ Die Gefahr von Zwischenfällen sei hoch.

Zuvor hatte bereits die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) eine NOTAM herausgegeben, in der amerikanischen Fluggesellschaften empfohlen wird, Flüge über einigen Gebieten Rußlands und der Ukraine, nämlich über den Fluginformationsgebieten Kiew, Dnipro (ehemals Dnepropetrowsk) und Simferopol sowie über den Fluginformationsgebieten Moskau und Rostow am Don, die sich innerhalb von 100 nautischen Meilen davon befinden, nur mit „äußerster Vorsicht“ durchzuführen.