Tiergartenmord: Wie gefährlich war das Opfer wirklich?

Donnerstag, 18 März, 2021 - 08:16

Im sogenannten „Tiergartenmord-Prozeß“, der derzeit vor dem Berliner Kammergericht stattfindet, geht es um einen angeblichen Auftragsmord an einem „georgischen Asylbewerber“ im Kleinen Tiergarten in Berlin am 23. August 2019.

Doch bei dem „Georgier“ handelt es sich eigentlich um den tschetschenischen Terroristen Selimchan Changoschwili, was im Zuge der Berichterstattung über den Berliner Prozeß von den Mainstream-Medien weitestgehend verschwiegen oder zumindest verharmlost wird.

Changoschwili hatte sich im Jahr 2001 den bewaffneten islamistischen Banden des Milizenführers und Kriegsverbrechers Schamil Bassajew angeschlossen und pflegte höchstwahrscheinlich bis zu seinem Tod enge Kontakte ins islamistische Gewaltmilieu. Das Bundeskriminalamt stufte Changoschwili als islamistischen Gefährder ein. Er durfte aber trotzdem im Land bleiben. Nach zwei Jahren hob das BKA plötzlich seine Einstufung als Gefährder aus bisher unerklärten Gründen auf.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter wollte es dennoch ganz genau wissen und fragte die Bundesregierung, aus welchen Gründen sich ein Asylbewerber mit einer solch fragwürdigen Vergangenheit frei in Berlin aufhalten konnte und ob sich das gemeinsame Terrorabwehr-Zentrum (GTAZ) mit Changoschwili befaßt hatte.

Das Bundesministerium des Innern ließ auf Keuters Fragen mitteilen: „Die Person Selimchan Ch. (alias Tornike K.) wurde am 17. Februar, 14. März, 10. Mai, 5. Juli und 8. November 2017; am 6. Juni, 6. Und 23. November 2018 sowie am 27. Juni, 30. August, 2., 4. und 26. September 2019 im Rahmen von Sitzungen unterschiedlicher Arbeitsgruppen im Gemeinsamen Terrorismus Abwehrzentrum behandelt.“

Nach weiteren Angaben des Ministeriums waren das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie der Bundesnachrichtendienst mit Changoschwili befaßt.

Keuter: „Daß sich ein Asylbewerber, dessen Personalie 13 Mal Gesprächsthema im Gemeinsamen Terrorismus Abwehrzentrum gewesen ist und augenscheinlich islamistischen Banden nahe stand, frei in Deutschland bewegen kann, ist nicht mehr nachvollziehbar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund islamistischer Anschläge wie dem am 19. Dezember 2016 durchgeführten Anschlag am Breitscheidplatz.“

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