Soziale Netzwerke müssen Nutzerdaten an die Staatsanwaltschaft melden

Dienstag, 23 Juni, 2020 - 07:43

Am Donnerstag hat der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition eine weitere massive Einschränkung der Meinungsfreiheit beschlossen. Das neue „Gesetz gegen Haß und Hetze im Internet“ sieht vor, daß soziale Medien wie Facebook oder Twitter vorgebliche „Haßreden“ künftig nicht nur selbst zensieren, sondern die Urheber routinemäßig gleich an die Staatsanwaltschaft melden müssen. Selbst die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast erklärte dazu, „daß massenhaft Benutzerdaten, ohne vorherige rechtliche Prüfung (…) ans BKA gehen und da erstmal bleiben (…), das ist nicht in Ordnung“.

Damit die Urheber mißliebiger Posts in den sozialen Netzwerken von der Justiz schnell identifiziert werden können, müssen die Anbieter in Zukunft auch IP-Adressen weitergeben. Das soll den Behörden laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) helfen, die Urheber von „Haßkommentaren“ im Netz schnell zu finden und strafrechtlich zu verfolgen.

Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat kritisierte, die Netzwerke würden kaum genau juristisch prüfen, was eine Straftat ist und was nicht. Und die AfD sieht die Meinungsfreiheit durch das Gesetz massiv bedroht, wie der Abgeordnete Stephan Brandner sagte. „Durch Begriffe wie Haßkriminalität oder Haßrede wird die Grenze der Meinungsfreiheit bewußt verwischt.“ Bürger bekämen Angst, sich zu äußern.

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