Karlsruhe verbietet Gottesdienste

Dienstag, 14 April, 2020 - 11:46

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt das wegen der Epidemie verhängte Gottesdienstverbot als rechtmäßig eingestuft. Trotz des damit verbundenen „überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit“ habe der Schutz vor den Gefahren für Leib und Leben durch Corona Vorrang vor diesem Grundrecht, entschieden die Karlsruher Richter am Karfreitag. Sie wiesen damit die Klage eines Katholiken gegen die in Hessen gültige Regelung zurück, die vergleichbar auch in anderen Bundesländern besteht.

Die christlichen Amtskirchen haben seit mittlerweile mehreren Wochen ihre öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden. Dies schließt auch die Ostergottesdienste ein. Widerstand kommt hingegen von Privatpersonen. In mehreren Bundesländern zogen Gläubige vor Gericht.

In dem nun in Karlsruhe entschiedenen Fall argumentierte der Kläger, daß die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch Rundfunk-Übertragungen oder das individuelle Gebet kompensiert werden könne.

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