EU-Kommission will künftig jährlich „Rechtsstaatlichkeit“ überprüfen

Mittwoch, 24 Juli, 2019 - 09:32

Die EU entwickelt sich in der neuen Legislaturperiode weiter mit Hochdruck zu einem zentralistischen Kontroll-Monster. Jetzt will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten ab sofort einmal im Jahr auf ihre „Rechtstaatlichkeit“ hin prüfen. Das kündigte die Kommission jetzt an (die allerdings erst im November ihre Arbeit formell aufnimmt).

Das neue System werde die „Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern“, teilte die Behördein Brüssel mit. Über die daraus folgenden Konsequenzen solle dann mit dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten gesprochen werden.

Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beklagt, einseitig im Fokus der Brüsseler Behörde zu stehen. Gegen beide Staaten wurden wegen mutmaßlicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Klagen vor dem EuGH eingereicht und Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet.

„Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, daß die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist“, kommentierte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans die Maßnahme der Kommission.

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