Ungarn lehnt „Istanbul-Konvention“ ab

07.05.2020

Das ungarische Parlament weigert sich, die sogenannte „Istanbul-Konvention“ des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu ratifizieren. Die Abgeordneten der Fidesz-Partei von Ministerpräsident Orbán und des christdemokratischen Bündnispartners unterstützten eine Erklärung der Regierung, wonach die Konvention „destruktive Gender-Ideologien“ sowie „illegale Einwanderung“ unterstütze. Das Dokument fordert dazu auf, keine weiteren Schritte zur Anerkennung der Konvention zu setzen.

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie alle Formen häuslicher Gewalt als Verbrechen einzustufen und sich gegen die Diskriminierung von Frauen einzusetzen. Sie wurde 2014 von einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet, darunter auch Ungarn. Dem ungarischen Parlament war sie jedoch nie zur Ratifizierung vorgelegt worden.

Die Fidesz argumentiert nun zurecht, alle rechtlichen Garantien zum Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt seien bereits von den eigenen Gesetzen abgedeckt. Sie lehnt zudem alle Bezüge auf „Gender“ im Text der Konvention ab – ebenso wie die Verpflichtung, „Flüchtlinge“ aufzunehmen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts verfolgt werden.

Der „ideologische Ansatz“ der Konvention widerspreche Ungarns „Rechtsordnung und den Überzeugungen der Regierung“, sagte Lőrinc Nacsa von den Christdemokraten, die hinter der Erklärung der Regierung stehen. In dem Dokument heißt es unter anderem: „Wir haben das Recht, unser Land, unsere Kultur, unsere Gesetze, Traditionen und nationalen Werte zu verteidigen. Die Gender-Anschauung, die von der Überzeugung der (Bevölkerungs-)Mehrheit abweicht, darf dies nicht gefährden.“

Seit seinem Amtsantritt 2010 verfolgt Orbán einen gesellschaftspolitisch zunehmend konservativen Kurs sowie eine relativ harsche „Flüchtlings“politik. Im Wege einer Regierungsverordnung wurde es den ungarischen Universitäten mittlerweile untersagt, Studiengänge für „Gender-Forschung“ anzubieten.