Strache kündigt Teilnahme an der Wien-Wahl an

03.05.2020

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der letztes Jahr im Zuge der „Ibiza-Krise“ zurücktreten mußte, hat jetzt offiziell sein politisches Comeback angekündigt: bei der Wiener Stadtratswahl am 11. Oktober will Strache als Bürgermeisterkandidat antreten. Das hat er jetzt bei einer Pressekonferenz der „Allianz für Österreich“ verkündet. Es werde auch einen neuen Namen für die „Heimat- und Bürgerbewegung“ geben, und sein Name werde dabei eine Rolle spielen. In der Folge solle daraus eine österreichweite Bürgerbewegung hervorgehen. Für den 11. Oktober hat sich Strache ein zweistelliges Ergebnis vorgenommen.

Weiter erklärte der Ex-Parteichef mit Blick auf die aktuelle Corona-Krise: „Unser Land braucht dringend diese neue rot-weiß-rote Heimat- und Bürgerbewegung. Wir lassen uns die Einschränkung der Bürgerrechte nicht mehr länger gefallen, denn wir sind die Hüter der Verfassung.“ Am 15. Mai soll das Programm für „Freiheit und Gerechtigkeit“ offiziell vorgestellt werden.

Straches Wahlantritt ist aber nur möglich, wenn es nicht zu einer Anklage und rechtskräftigen Verurteilung kommt. Derzeit ermitteln die „Soko Ibiza“ und die Staatsanwaltschaft.

Im übrigen werde der 1. Mai heuer kein Tag der Freude und auch kein Tag der Arbeit, sondern „ein Tag der Arbeitslosen“ werden, sagte Strache angesichts der  Entwicklungen der vergangenen Wochen. Die Regierung unter Kanzler Kurz betreibe „seit Wochen nur PR und Marketing“, während Tausende Betriebe vor dem Abgrund stünden. Durch die Änderung des Epidemiegesetzes „über Nacht“ habe man den Betrieben den Rechtsanspruch gestohlen und lediglich Kredite in Aussicht gestellt. Laut Strache wäre es besser gewesen, das bestehende Epidemiegesetz um eine „gesetzliche Ausfallshaftung“ zu erweitern.

Der ehemalige Vizekanzler forderte außerdem ein monatliches Notgeld als Kompensation für alle arbeitslos gemeldeten Menschen. Die Regierung müsse die Banken in die Pflicht nehmen, um sicherzustellen, daß Kredite auch gewährt werden. Zusätzlich müsse auch das Insolvenzrecht an die neue Situation angepaßt werden.